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Das Auto sollte nicht vor dem Rad erfunden werden

Dieses Bonmot des Marketings ist der Handlungsleitfaden für die stetige Optimierung Ihres Büroalltags.

Eins nach dem anderen

Gut Ding will Weile haben

Rom ist nicht an einem Tage erbaut worden

Es gibt viele Adaptionen dieses Sprichwortes, aber alle haben eines gemeinsam: Das Warten wird betont, das Weiterkommen ist nur die logische Konsequenz. Hier sind wir anderer Ansicht, der Fortschritt ist das Ziel, eventuelle Wartezeiten nur die logische Konsequenz. Was wie eine unbedeutende linguistische Spielerei erscheint, hat Auswirkungen auf die komplette strategische Ausrichtung. Rom ist nicht das Ziel, es gibt kein „gut Ding“, welches angestrebt wird. Unser Ziel ist der Fortschritt und eine mögliche Definition ist der Grundgedanke, dass unsere Ziele von gestern heute schon nicht mehr ausreichen, morgen veraltet sind und übermorgen Geschichte. Also nehmen wir doch die Abkürzung und fangen gestern an, die Ziele von übermorgen ins Visier zu nehmen. Allerdings stehen wir dann vor zwei Problemen: den logischen Ereignisketten und dem, was wir einem beliebigen Individuum zumuten können.

Die Kutsche hätte vor der Erfindung des Rades nicht funktioniert, noch weniger das Auto vor dem Motor. Ein Flugzeug benötigt alle Erkenntnisse seiner Vorzeit und ohne getestete Turbinen moderner Flugzeuge wäre der Flug ins All unmöglich gewesen.

Hätte also Carl Benz 1886 nicht das erste Auto als Patent angemeldet, sondern einen Flugapparat zum Erreichen des Mondes, hätten seine Mitmenschen ihn bestenfalls für verrückt erklärt.

Aktuell wird an rohstofflosen Antriebsmöglichkeiten für interstellare Reisen geforscht. Sich vorzustellen, was 1886 mit jemandem passiert wäre, der diesen Gedanken außerhalb einer schriftstellerischen Tätigkeit aufgegriffen hätte, ist relativ leicht.

Sollten wir also deshalb bei Raketen und Raumfähren aufhören und zufrieden sein? Oder doch schon beim Flugzeug? Autos? Kutschen waren damals auch schon recht fortschrittlich, ist man vorher doch direkt auf dem Pferd oder zu Fuß nach Rom gereist.

Ist also die elektronische Post das Ende der Entwicklung, das Fax? Sind Datenbanken das Beste, was wir anbieten können oder waren es die Hängeregister? Oder noch greifbarer: Ist Ihr Notebook der maximale Grad an denkbarer Mobilität? Die erste Rakete zum Mond hatte sehr viel weniger Rechenleistung als handelsübliche Smartphones.

Gerade in der Informationsverarbeitung und Datentechnik ist die Innovation kein langfristiges Ziel, sondern tägliche Realität. Die Schlagzahl der Ideen, Neu- und Weiterentwicklungen ist unvorstellbar. Warum sollten wir also nicht davon profitieren, warum sollten Sie es nicht? Nur weil das Auto am Anfang unlogisch erschien, ist die Atlantiküberquerung zu Schiff heute eher ein Event, eine schöne Erinnerung an die alten Zeiten, und keine ernstzunehmende Option, um Dienstagmorgen beim Meeting in New York zu erscheinen.

Anwesenheitspflicht vorausgesetzt, denn schließlich haben wir ja Telefone. Sie möchten Ihren gegenüber aber lieber sehen, um seine Mimik abschätzen zu können? Okay, dann Videotelefonie. Zu viele Teilnehmer und es fehlt das Raumgefühl? Was, wenn ich Ihnen eine Möglichkeit anbieten kann, sich in den Meetingraum zu teleportieren? Würden Sie dann lieber mit dem Schiff fahren, das Telefon in die Hand nehmen oder doch ohne Reisezeit persönlich vor Ort sein?

In Ordnung, Teleportieren ist Schwachsinn, aber was wäre mit einem virtuellen Raum, in dem Sie sich mit allen Mitgliedern nicht in Person, aber zumindest mit einer direkten, elektronischen Kopie Ihres Gegenübers unterhalten können? Das klingt schon weniger nach Fantasy. Das liegt unter anderem daran, dass es schon längst machbar ist. Mit „Augmented Reality“ setzt sich Ihre Geschäftspartnerin aus London in München an Ihren Besprechungstisch, ohne Ihre Büroräume zu verlassen. Ich finde, das klingt für heute nach einem Kompromiss. Für morgen lassen wir uns etwas Neues einfallen.

Bleiben wir kurz bei Ihrem soeben begonnenen Treffen. Wie soll man denn auf diesem Wege bitte seinen Computer mitbringen, zumindest im Flugzeug wäre ja das Notebook schnell im Handgepäck gewesen. Braucht Sie gar nicht! Ihre Präsentation hat sie auf einem Cloud-Speicher, genau genommen liegt da der ganze Rechner. Diesem ist egal, wo sich seine Bedienerin in Person oder als virtuelle Kopie befindet, den Projektor in Ihrem Besprechungsraum kann er trotzdem ansteuern. Egal ist ihm auch, ob der Vortrag aus ein paar Texten und Bildern oder aus hochauflösenden, dreidimensionalen Bildern besteht. Ressourcen, also die „Größe“ des Rechners, sind vollkommen beliebig. Ihr virtuelles Notebook ist im Zweifelsfall ein komplettes Rechenzentrum mit all seiner unvorstellbaren Rechenleistung.

Sie muss persönlich kommen, weil Sie den neuen Vertrag gleich unterschreiben wollen? Qualifizierte elektronische Signaturen, anwendbar von überall, sind hier die Lösung. Kleiner Vorteil: Handschriften lassen sich fälschen. Elektronische Unterschriften dagegen sind mehrfach gegen Missbrauch geschützt und fest an Ihre Person gebunden.
Also haben Sie ihren elektronischen Vertragsentwurf, beide Parteien unterschreiben mit ihrer qualifizierten Signatur und Sie müssen das Dokument nur noch ausdrucken und abheften. Wobei, eigentlich können Sie es auch gleich in Ihre Dokumentenverwaltung verschieben. Dort ist es wenigstens sicher und vor allem: jederzeit mit einem Tastendruck auffindbar.

Wenn Sie das mit all Ihren Dokumenten machen, haben Sie sehr viel Platz im Archiv, um Ihre Drucker und Kopierer dort zu lagern, bis sie zur Entsorgung abgeholt werden. Wofür nicht einmal jemand im Büro sein muss, Ihre elektronische Zugangssteuerung kennt den Weg.

Dies ist nicht unsere Zukunftsvision, das ist unser Alltag. Und Ihrer?

Sie sind mit Ihrem Terminalserver und den Notebooks für alle Mitarbeiter gut gerüstet für Urlaub, Homeoffice und digitales Arbeiten? Terminalserver sind eine Erfindung der 1960er Jahre. Einer der größten Hersteller für Serversysteme hat angekündigt, dass es in sehr absehbarer Zukunft keine Unterstützung dieser Technologie mehr geben wird. Was ist also Ihr nächster Schritt?

Bei der Beantwortung dieser Frage möchten wir Ihnen helfen. Wir unterstützen Sie bei Ihrer Vision des Alltags von morgen und vor allem, wie Sie diese erreichen.

Kooperativ erkunden wir Ihren aktuellen Alltag, die Besonderheiten und Alleinstellungsmerkmale Ihrer Firma. Und nachdem wir Sie kennengelernt haben, Ihre Kollegen und Ihre Mitarbeiter, Ihre Prozesse und Ihren Alltag, können wir gemeinsam herausfinden, auf welchen Weg Sie sich begeben wollen und welche Hilfen Sie hierbei benötigen. Und genau das ist auch unser Angebot:

Sobald Sie sich nach umfassender Beratung und Sondierung dazu entscheiden, dass wir der richtige Partner für den Weg und nicht nur für die Planung sind, schenken wir Ihnen die Beratungskosten*.

Kontaktieren Sie uns, es lohnt sich.

Warten Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns noch heute!

*Teilnahmebedingungen:

  • Consultingangebot: 5817,00 € (zzgl. MwSt.)
    • Vor-Ort Kennenlernen und IST-Analyse (max. 2 Tage)
    • Vision und SOLL-Planung (max. 4 Tage)
    • Maximale Anzahl Revisionen: 2
    • Ergebnispräsentation im geeigneten Rahmen
    • Stundensätze über Kontingent (weitere Revisionen, etc):
      • Vor-Ort: 79,00 € (zzgl. MwSt.)
      • Sonst: 49,00 € (zzgl. MwSt.)
    • Aktion:
      • Sollte die IT.EckSe GmbH mit der Umsetzung des von Ihr erstellten Konzepts beauftragt werden, werden die Consultingkosten (folgend Aktionssumme) mit den nicht hardwaregebundenen, initialen Einmalkosten des zu erstellenden Angebots verrechnet.
      • Hierzu zählen: Einrichtungskosten, Konfigurationen, Datenmigrationen etc.
      • Hierzu zählen explizit nicht: Anschaffungs- und Hardwarekosten, Anfahrt und Übernachtung
    • Aktionsbedingungen

Dieses Angebot gilt für alle juristischen und natürlichen Personen, die noch keine Geschäftsbeziehungen zur IT.EckSe unterhalten oder im Auftrag einer solchen handeln.

Es erfolgt keine Gutschrift der Consultingkosten, die Aktionssumme wird der Umsetzung entgegengestellt. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung.

Die Aktionssumme ist begrenzt auf die Summe der nicht hardwaregebundenen, initialen Einmalkosten. Es besteht kein Anspruch auf eventuelle Überträge.

Die Aktionssumme ist begrenzt auf 100% der Consultingkosten, es besteht kein Anspruch auf reine Rabattierung über diesen Betrag hinaus.

Die Umsetzung muss unmittelbar erfolgen. Als unmittelbar gilt in diesem Zusammenhang eine Beauftragung innerhalb von maximal 3 Monaten nach Angebotserstellung. Die Bindefrist für Angebote wird hiervon nicht berührt. Die Umsetzung ist nicht gleichzusetzen mit der Fertigstellung.

Die Aktionssumme ist nicht übertragbar.

Im Übrigen gelten unsere AGB und die üblichen gesetzlichen Bestimmungen